Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 81260709.

ALLGEMEINES

Artikel 1 – Definitionen – Anwendbarkeit

1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder sich aus dem Kontext etwas anderes ergibt, die folgende Bedeutung:

  • Angebot: Jedes schriftliche Angebot an eine Vertragspartei zur Erbringung von Dienstleistungen, zur Durchführung von Arbeiten oder zur Lieferung von Produkten durch 48uur.com, auf das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen untrennbar anwendbar sind.
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  • Unternehmen: Die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes handelt.
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  • Verbraucher: Die natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.
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  • Dienstleistungen: Jede Form von Dienstleistung, die 48uur.com anbietet, einschließlich der Verwaltung einer Notrufzentrale.
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  • Mietsache: Die beweglichen Gegenstände, die von 48uur.com vermietet werden; dies sind die mobilen Kameramasten.
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  • Mieter: Der Verbraucher oder das Unternehmen, das einen Mietvertrag mit 48uur.com abschließt.
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  • Mietvertrag: Der von 48uur.com mit einer Vertragspartei geschlossene Vertrag über die Vermietung von Produkten.
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  • Kaufvertrag: Der von 48uur.com mit einer Vertragspartei geschlossene Vertrag über den Verkauf und Kauf von Produkten.
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  • Käufer: Die Vertragspartei, die mit 48uur.com einen Kaufvertrag abschließt.
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  • Vertrag: Der von 48uur.com mit einer Vertragspartei geschlossene Mietvertrag, Kaufvertrag oder sonstige Vertrag über die Erbringung von Arbeiten oder Dienstleistungen.
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  • PICSEE: Die mobilen (Sicherheits-)Lösungen von 48uur.com. PICSEE ist zugleich eine Handelsmarke von 48uur.com.
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  • Produkt(e): Alle von 48uur.com angebotenen Produkte, ob über die Websites 48uur.com und picseecam.com oder anderweitig, einschließlich Kameras, Rekorder, Gegensprechanlagen, Zubehör, Alarmsysteme, mobile Kameras und Masten, Alarmsysteme (PICSEE), zugehörige Software, Lizenzen und Daten.
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  • Vertragspartei: Der Verbraucher oder das Unternehmen, das mit 48uur.com einen Vertrag abschließt.
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  • Arbeiten: Alle Arbeiten, die 48uur.com einer Vertragspartei außerhalb eines Arbeitsverhältnisses anbietet, mit dem Ziel, ein Produkt sachlicher Art herzustellen und zu liefern (Installation/Montage und Lieferung von Produkten) und/oder Wartungsarbeiten gegen ein von der Vertragspartei zu zahlendes Entgelt, gegebenenfalls in Form eines Abonnements, zu erbringen.
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  • 48uur.com: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung 48uur.com B.V., eingetragen im Handelsregister der Kamer van Koophandel unter der Nummer 81260709.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für und bilden einen integralen Bestandteil jedes Angebots von 48uur.com sowie jeder Vereinbarung zwischen 48uur.com und einer Gegenpartei. Sie gelten ebenfalls für Ergänzungen oder die Fortführung eines Angebots oder einer Vereinbarung. Weicht eine Bestimmung einer Vereinbarung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so hat die Bestimmung in der Vereinbarung Vorrang.

1.3 Allgemeine (Kauf-)Bedingungen oder sonstige Bedingungen der Gegenpartei, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, werden von 48uur.com ausdrücklich zurückgewiesen und finden keine Anwendung, auch wenn zuvor auf sie verwiesen wurde, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich von 48uur.com akzeptiert.

1.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder aufgehoben sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft, und die nichtige/aufgehobene Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Sinn so weit wie möglich entspricht.

1.5 Etwaige Unklarheiten hinsichtlich des Inhalts, der Auslegung oder nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Sachverhalte sind im Geiste dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszulegen und zu klären.

1.6 Wurde schriftlich eine Abweichung von einer oder mehreren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, so gilt diese Abweichung ausschließlich für den konkreten Fall, für den sie vereinbart wurde.

1.7 Etwaige in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verweise auf die weibliche Form (sie/ihr) sind, soweit zutreffend, auch als Verweise auf die männliche Form (er/ihm/sein) zu verstehen.

1.8 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls zugunsten Dritter, die von 48uur.com zur Ausführung von Arbeiten hinzugezogen werden.

Artikel 2 – Das Angebot

2.1 Alle von 48uur.com abgegebenen Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Sollte das Angebot beschränkt oder unter bestimmten Bedingungen gültig sein, wird dies ausdrücklich im Angebot vermerkt. Von einem Angebot kann erst dann gesprochen werden, wenn dieses schriftlich festgehalten wurde.

2.2 48uur.com ist nur dann an das Angebot gebunden, wenn die Annahme durch die Vertragspartei innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt wird und/oder die Vertragspartei den geschuldeten Betrag bereits bezahlt hat. Dennoch hat 48uur.com jederzeit das Recht, einen Vertrag mit einer potenziellen Vertragspartei aus einem für 48uur.com triftigen Grund abzulehnen.

2.3 Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen, der Mietsachen oder der Produkte, je nachdem was zutrifft, einschließlich der dazugehörigen Preise. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler im Angebot sind für 48uur.com nicht verbindlich. Etwaige Abbildungen und spezifische Angaben im Angebot dienen lediglich als Hinweis und können keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsauflösung begründen. 48uur.com kann nicht garantieren, dass die in den Abbildungen dargestellten Farben exakt mit den tatsächlichen Farben der Mietsachen oder Produkte übereinstimmen.

2.4 Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet 48uur.com nicht zur Lieferung eines Teils der in dem Angebot enthaltenen Gegenstände zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.

2.5 Ein zuvor von 48uur.com abgegebenes Angebot gilt nicht automatisch für Folgeaufträge oder Nachbestellungen.

2.6 Lieferzeiten und Fristen, die im Angebot angegeben sind, sind lediglich Richtwerte und berechtigen die Vertragspartei bei deren Überschreitung nicht zur Vertragsauflösung oder zu Schadenersatz, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2.7 Wenn das Angebot auf von der Vertragspartei bereitgestellten Angaben beruht und sich diese Angaben als unvollständig und/oder unrichtig erweisen oder nachträglich geändert werden, ist 48uur.com berechtigt, die im Angebot genannten Tarife, Lieferfristen und/oder Preise anzupassen. Die Vertragspartei ist verpflichtet, die geänderten Umstände zu akzeptieren und die festgelegten Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Artikel 3 – Zustandekommen des Vertrages

3.1 Der Vertrag kommt zustande, sobald die Vertragspartei ein Angebot bzw. einen Vertrag von 48uur.com angenommen hat, indem sie ein unterzeichnetes Exemplar einschließlich ausgefüllter und unterzeichneter Datenschutzerklärung (eingescannt oder im Original) an 48uur.com zurücksendet, oder indem sie dem Angebot ausdrücklich und eindeutig per E-Mail zustimmt, oder indem sie die Mietsache oder das Produkt bezahlt, vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung durch 48uur.com.

3.2 Weicht die Zustimmung (auch nur in unwesentlichen Punkten) vom Angebot ab, ist 48uur.com hieran nicht gebunden.

3.3 Jeder mit 48uur.com geschlossene Vertrag kommt ausdrücklich und ausschließlich mit 48uur.com zustande und kann in keiner Weise eine natürliche Person, die für 48uur.com tätig ist, persönlich verpflichten. Jegliche Form der Haftung einer mit 48uur.com verbundenen natürlichen Person ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3.4 Das Widerrufsrecht ist für Unternehmen ausgeschlossen und im Falle eines Verbrauchers auf die gesetzliche Frist beschränkt und gilt ausschließlich bei einem Fernabsatzvertrag. Sofern ein Widerruf zulässig ist, hat die Vertragspartei sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umzugehen. Sie darf das Produkt nur in dem Maße auspacken oder verwenden, wie es erforderlich ist, um die Art, die Eigenschaften und die Funktionsweise des Produkts festzustellen. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts trägt die Vertragspartei.

3.5 48uur.com ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn die Vertragspartei vernünftigerweise hätte erwarten oder verstehen müssen oder verstehen können, dass das Angebot einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält. Aus diesem Irrtum oder Schreibfehler kann die Vertragspartei keinerlei Rechte ableiten.

Artikel 4 – Ausführung des Vertrages

4.1 48uur.com wird den Vertrag nach bestem Wissen und Können ausführen.

4.2 Der Vertrag, auf dessen Grundlage 48uur.com Dienstleistungen und/oder Arbeiten erbringt, ist maßgeblich für den Umfang und die Reichweite der Dienstleistungen und/oder Arbeiten. Der Vertrag wird ausschließlich zugunsten der Vertragspartei ausgeführt. Dritte können aus dem Inhalt der im Zusammenhang mit dem Vertrag erbrachten Dienstleistungen oder Arbeiten keine Rechte ableiten.

4.3 Die von der Vertragspartei bereitgestellten Informationen und Daten bilden die Grundlage für die angebotenen Dienstleistungen und/oder Produkte und/oder Arbeiten sowie die entsprechenden Preise. 48uur.com ist berechtigt, ihre Dienstleistungen und Preise anzupassen, sofern sich die bereitgestellten Informationen als unrichtig und/oder unvollständig erweisen.

4.4 Die Ausführung der Dienstleistungen und/oder Arbeiten basiert auf den von der Vertragspartei bereitgestellten Informationen. Die Vertragspartei stellt sicher, dass alle Daten, die von 48uur.com als notwendig angegeben werden oder die die Vertragspartei vernünftigerweise als notwendig für die Ausführung des Vertrages verstehen muss, rechtzeitig an 48uur.com übermittelt werden. Müssen die Informationen geändert werden, kann dies Auswirkungen auf eine etwaig festgelegte Planung und Preise haben. 48uur.com haftet niemals für die Anpassung der Planung. Wird der Beginn, der Fortschritt oder die Fertigstellung der Dienstleistungen, Arbeiten oder Produkte verzögert, weil beispielsweise die Vertragspartei die geforderten Informationen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im gewünschten Format übermittelt hat, nicht ausreichend mitwirkt, eine vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig bei 48uur.com eingegangen ist oder aufgrund anderer, der Vertragspartei zuzurechnender Umstände eine Verzögerung entsteht, ist 48uur.com berechtigt, eine angemessene Verlängerung der (Liefer-)Frist zu verlangen. Sämtliche Schäden und zusätzliche Kosten infolge einer Verzögerung durch eine der vorgenannten Ursachen gehen zu Lasten und auf Risiko der Vertragspartei.

4.5 Soweit eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages dies erfordert, ist 48uur.com berechtigt, bestimmte Arbeiten und/oder Dienstleistungen nach eigenem Ermessen durch Dritte ausführen zu lassen.

4.6 48uur.com kann vor Beginn der Ausführung des Vertrages von der Vertragspartei eine Sicherheit verlangen, in Form einer Kaution oder einer Vorauszahlung.

4.7 48uur.com haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass 48uur.com von unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben der Vertragspartei ausgegangen ist, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit war 48uur.com bekannt.

4.8 Die Vertragspartei stellt 48uur.com von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages einen Schaden erleiden und die der Vertragspartei zuzurechnen sind.

4.9 Bei der Ausführung des Vertrages ist 48uur.com nicht verpflichtet oder gehalten, die Weisungen der Vertragspartei zu befolgen, wenn dadurch der Inhalt oder Umfang des Vertrages geändert wird. Führen die Weisungen zu Mehrarbeit für 48uur.com, ist die Vertragspartei verpflichtet, die entsprechenden zusätzlichen oder weiteren Kosten zu erstatten.

Artikel 5 – Dauer des Vertrages

5.1 Der Vertrag wird für eine bestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, der Inhalt, die Art oder der Zweck des Vertrages führen dazu, dass er auf unbestimmte Zeit geschlossen wird.

5.2 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, so kann er nicht vorzeitig beendet werden, es sei denn, dies wurde schriftlich anders vereinbart. Ist eine Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung vereinbart, gilt in jedem Fall eine Kündigungsfrist von drei Monaten, die jeweils an einem Montag beginnt, sofern nicht anders vereinbart.

5.3 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können sowohl die Vertragspartei als auch 48uur.com – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einer Woche kündigen, welche jeweils an einem Montag beginnt, sofern nicht anders vereinbart.

5.4 Es ist der Vertragspartei möglich, während der Laufzeit des Vertrages den ursprünglichen Vertrag in Bezug auf das Mietobjekt, die Arbeiten oder Dienstleistungen anzupassen. Die Anpassung des Vertrages kommt erst zustande, wenn die in Artikel 3 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Geht man davon aus, dass der Kunde den Antrag ordnungsgemäß stellt, kann er den Vertrag jederzeit beenden.

5.5 Sowohl die Vertragspartei als auch 48uur.com können den Vertrag wegen einer zurechenbaren Nichterfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag auflösen, sofern die andere Partei schriftlich in Verzug gesetzt und ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen eingeräumt wurde und sie dennoch versäumt, diese Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen. Hierunter fallen auch die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten der Vertragspartei.

5.6 Die Auflösung des Vertrages lässt die Zahlungsverpflichtungen der Vertragspartei unberührt, soweit 48uur.com zum Zeitpunkt der Auflösung bereits Arbeiten oder Dienstleistungen erbracht oder anderweitige Leistungen geliefert hat.

5.7 Sowohl die Vertragspartei als auch 48uur.com können den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung ganz oder teilweise schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen, falls die Vertragspartei sich in einem Moratorium befindet, ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder das betreffende Unternehmen infolge einer Liquidation endet. Tritt eine der vorgenannten Situationen ein, ist 48uur.com niemals verpflichtet, bereits erhaltene Gelder zu erstatten und/oder Schadenersatz zu leisten.

Artikel 6 – Preise

6.1 Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise der angebotenen Produkte, Arbeiten und Dienstleistungen nicht erhöht, es sei denn, es treten Änderungen der Mehrwertsteuersätze oder der Lieferantenpreise ein.

6.2 Die im Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

6.3 Die Vertragspartei ist verpflichtet, die Kosten Dritter, die nach Genehmigung durch die Vertragspartei von 48uur.com beauftragt werden, vollständig zu erstatten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

6.4 Die im Angebot genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren wie Ein- und Ausfuhrzölle, Fracht- und Entladekosten, Versicherungen sowie etwaigen Abgaben und Steuern.

6.5 Die Parteien können vereinbaren, dass die Vertragspartei eine Anzahlung zu leisten hat. Wurde eine Anzahlung vereinbart, so ist diese vor Beginn der Ausführung durch 48uur.com zu leisten. Im Falle eines Kaufvertrages hat der Käufer in jedem Fall die Materialkosten im Voraus zu zahlen.

6.6 48uur.com ist berechtigt, die geltenden Preise und Tarife gemäß dem Verbraucherpreisindex (CPI) zu erhöhen. Weitere Preisänderungen während der Vertragslaufzeit sind nur zulässig, wenn und soweit diese ausdrücklich im Vertrag festgelegt sind.

6.7 Handelt es sich um Produkte oder Rohstoffe, deren Preise auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegen und auf die 48uur.com keinen Einfluss hat, kann 48uur.com diese Produkte mit variablen Preisen anbieten. Im Angebot wird angegeben, dass es sich bei den Preisen um Richtpreise handelt, die schwanken können.

6.8 Führt 48uur.com den Auftrag (teilweise) am Standort der Vertragspartei aus, werden hierfür zusätzliche Kosten (Reise-, Anfahrts-, Park- und Übernachtungskosten) berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Für Arbeiten, die auf Wunsch der Vertragspartei dringlich oder außerhalb der Bürozeiten ausgeführt werden müssen, kann zudem ein Zuschlag berechnet werden, wie im Vertrag vereinbart. Müssen Gegenstände versendet werden, hat die Vertragspartei hierfür zusätzliche Kosten zu tragen.

6.9 Die Vertragspartei kann aus einer im Voraus erstellten Kostenkalkulation keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ist der angegebene Preis ein Richtpreis, kann dieser Richtpreis während der Vertragsausführung angepasst werden. 48uur.com wird die Vertragspartei so früh wie möglich auf die Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung hinweisen und dem Käufer die Möglichkeit geben, die Arbeiten zu begrenzen oder zu vereinfachen. 48uur.com wird im Rahmen der Zumutbarkeit an der Begrenzung oder Vereinfachung mitwirken. Dies gilt auch, wenn der Preis von der geschätzten Dauer der Arbeiten abhängt.

6.10 Treten zwischen dem Vertragsabschluss und der Ausführung für 48uur.com (kosten-)preiserhöhende Umstände infolge von Gesetzen und Vorschriften, Preisänderungen bei von 48uur.com beauftragten Dritten oder Lieferanten oder Änderungen der Preise für erforderliche Halbfabrikate, Materialien, Teile oder Währungsschwankungen, Ein- und Ausfuhrzölle (im In- oder Ausland), Versand- und/oder Lieferkosten, Löhne, Arbeitgeberlasten und/oder (Sozial-)Abgaben etc. auf, ist 48uur.com berechtigt, den vereinbarten Preis bzw. die Vergütung entsprechend zu erhöhen und der Vertragspartei in Rechnung zu stellen.

6.11 Entsteht zwischen den Parteien ein Streit über die Anzahl der geleisteten und/oder in Rechnung gestellten Stunden, ist die Stundenaufzeichnung von 48uur.com verbindlich, vorbehaltlich des Gegenbeweises.

6.12 Soweit während der Vertragsausführung zusätzliche Kosten entstehen und/oder ein erhöhtes Risiko (nach Ermessen von 48uur.com) vorliegt, hat die Vertragspartei hierfür einen Mehrpreis zu erstatten.

Artikel 7 – Lizenzen, Geistige Eigentumsrechte

7.1 Sofern dies im Vertrag vereinbart ist, stellt 48uur.com der Vertragspartei auf Grundlage einer Nutzungslizenz die Software während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Das Nutzungsrecht an der Software ist nicht-exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar; zudem gelten für die Nutzung ebenfalls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.2 Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von 48uur.com liegen ausschließlich bei 48uur.com und werden nicht auf die Vertragspartei übertragen.

7.3 Der Vertragspartei ist es untersagt, Werke, auf denen die geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von 48uur.com und/oder des jeweiligen Herstellers und/oder (Zu-)Lieferanten ruhen, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von 48uur.com zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen. Möchte die Vertragspartei Änderungen an von 48uur.com gelieferten Sachen vornehmen, so bedarf es hierfür der ausdrücklichen Zustimmung von 48uur.com.

7.4 Der Vertragspartei ist es untersagt, Produkte, auf denen geistige Eigentumsrechte von 48uur.com ruhen, anders zu verwenden als im Vertrag vereinbart.

7.5 Auf den Handelsnamen PICSEE bestehen geistige Eigentumsrechte von 48uur.com. Der Name „PICSEE“ sowie die PICSEE-Logos auf den Produkten dürfen niemals verdeckt oder entfernt werden. Ebenso sind und bleiben sämtliche Software sowie alle Verbindungen zwischen Produkten intrinsisches Eigentum von PICSEE.

7.6 PICSEE, Handelsname von 48uur.com, ist ein geschütztes Kennzeichen. Der Name „PICSEE“ sowie die PICSEE-Logos dürfen niemals verdeckt oder entfernt werden. Sämtliche Software sowie die Verbindungen zwischen Material und Software sind und bleiben intrinsisches Eigentum von 48uur.com.

Artikel 8 – Dienstleistungen

8.1 Sofern im Vertrag schriftlich vereinbart, erbringt 48uur.com Dienstleistungen. Der Umfang der Dienstleistungen umfasst den Empfang von Meldungen in ihrer eigenen Notrufzentrale oder in Notrufzentralen Dritter, die Verarbeitung dieser Meldungen sowie – falls erforderlich – die Einleitung von Folgemaßnahmen, wie die Benachrichtigung der Vertragspartei oder anderer von der Vertragspartei benannter Personen, wie im von der Vertragspartei ausgefüllten Sicherheitsformular angegeben.

8.2 48uur.com verpflichtet sich, die Dienstleistungen vertragsgemäß zu erbringen. Dies stellt eine Bemühungspflicht dar und gewährt der Vertragspartei kein Recht auf ein bestimmtes Ergebnis. 48uur.com gibt keinerlei Garantien für die Einschränkung oder Verhinderung von Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder sonstigen Straftaten oder Ereignissen.

8.3 48uur.com haftet nicht für Folgen von fehlerhaften Wahrnehmungen, fehlerhaft eingeschätzten Wahrnehmungen, dem Nicht- oder nicht rechtzeitigen Weiterleiten von Meldungen infolge von Umständen – darunter auch externe –, die 48uur.com nicht zugerechnet werden können, unter anderem aufgrund ungünstiger atmosphärischer Bedingungen, schlechter Verbindung zwischen dem Produkt und der Notrufzentrale, mangelnder oder qualitativ unzureichender empfangener Kamerabilder sowie unzureichender Beleuchtung am Standort des Produkts.

8.4 Nach Beendigung des Vertrages eingehende Meldungen werden von 48uur.com nicht bearbeitet.

8.5 Die Speicherdauer der Aufnahmen wird im Vertrag zwischen 48uur.com und der Vertragspartei festgelegt. Nach Ablauf der vereinbarten Speicherdauer werden die Aufnahmen von 48uur.com gelöscht.

Artikel 9 – Abonnementsverträge

9.1 Sofern vereinbart, können die Produkte und/oder Dienstleistungen und/oder Arbeiten in Form eines Abonnements angeboten werden.

9.2 Die Laufzeit eines Abonnements wird im Vertrag festgelegt. Das Abonnement verlängert sich stillschweigend um denselben Zeitraum wie ursprünglich vereinbart, sofern die Vertragspartei nicht rechtzeitig von der Kündigungsmöglichkeit gemäß dem Vertrag Gebrauch macht oder, falls im Vertrag nicht geregelt, gemäß Absatz 9.3.

9.3 Die Kündigungsfrist für ein Abonnement beträgt drei Monate. Die Kündigung muss durch eine eindeutige schriftliche Mitteilung oder per E-Mail an service@picseecam.com vor Ablauf des jeweiligen Monats erfolgen. Kündigt die Vertragspartei ein Abonnement nach Beginn eines neuen Monats, werden bereits gezahlte Beträge nicht zurückerstattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9.4 Innerhalb eines Abonnements kann ein 48uur.com-Paket in ein anderes, nachfolgendes 48uur.com-Paket geändert werden (Upgrade oder Downgrade). Die Änderung erfolgt durch eine eindeutige schriftliche Mitteilung an 48uur.com vor Ablauf des jeweiligen Monats. Erfolgt die Änderung nach Beginn eines neuen Monats, wird die Anpassung des Abonnements erst ab dem folgenden Monat wirksam. Mobile Datenabonnements können nicht geändert werden. Die Laufzeit eines mobilen Datenabonnements beträgt 1 Monat, 1 Jahr oder 2 Jahre mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.

9.5 Alle Datenabonnements im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen von 48uur.com unterliegen der „Fair-Use-Policy“ (FUP). Dies bedeutet, dass jeder Mast pro Monat bis zu 10 Gigabyte Datenvolumen verbrauchen darf; jedes darüber hinausgehende Gigabyte wird dem Kunden in diesem Monat mit 3,50 € pro Gigabyte in Rechnung gestellt. Beim Verkauf hängt dies davon ab, welches Servicepaket der Käufer gewählt hat.

Artikel 10 – Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit

10.1 48uur.com geht sorgfältig mit den (personenbezogenen) Daten der Vertragspartei um und wird diese ausschließlich gemäß den geltenden Standards verwenden. Auf Anfrage wird 48uur.com die betroffene Person hierüber informieren. Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie weitere Informationen können per E-Mail an 48uur.com gerichtet werden.

10.2 Die Vertragspartei ist selbst verantwortlich für die Verarbeitung von Daten, die unter Nutzung einer Dienstleistung von 48uur.com verarbeitet werden. Die Vertragspartei gewährleistet zudem, dass der Inhalt der Daten nicht rechtswidrig ist und keine Rechte Dritter verletzt. In diesem Zusammenhang stellt die Vertragspartei 48uur.com von sämtlichen (Rechts-)Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit diesen Daten oder der Durchführung des Vertrages stehen.

10.3 Sofern 48uur.com aufgrund des Vertrages verpflichtet ist, für die Sicherheit von Informationen zu sorgen, entspricht diese Sicherheit den vereinbarten Spezifikationen sowie einem Sicherheitsniveau, das angesichts des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.

Artikel 11 – Aussetzung und Auflösung

11.1 48uur.com ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, wenn die Vertragspartei die (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt. 48uur.com haftet in keinem Fall für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die sich aus der Aussetzung ihrer Arbeiten oder Dienstleistungen oder aus der Auflösung des Vertrages ergeben.

11.2 48uur.com ist berechtigt, den zwischen ihr und der Vertragspartei bestehenden Vertrag, soweit dieser noch nicht erfüllt ist, ohne gerichtliches Einschreiten aufzulösen, wenn die Vertragspartei die Verpflichtungen, die sich für sie aus einem mit 48uur.com geschlossenen Vertrag ergeben, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.

11.3 48uur.com ist berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die derart sind, dass eine Erfüllung des Vertrages durch 48uur.com unmöglich ist oder nach Maßstäben von Angemessenheit und Billigkeit nicht länger verlangt werden kann, oder wenn sonstige Umstände eintreten, die derart sind, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages vernünftigerweise nicht erwartet werden kann.

11.4 Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen von 48uur.com gegenüber der Vertragspartei sofort fällig. Wenn 48uur.com die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält sie ihre Ansprüche aus Gesetz und Vertrag.

11.5 Die Vertragspartei darf das/die Produkt(e) nicht ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von 48uur.com zurücksenden.

11.6 48uur.com ist berechtigt, das volle Eigentum zurückzufordern, wenn der Vertrag aufgelöst wird.

11.7 48uur.com behält sich in jedem Fall das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 12 – Allgemeine Haftungsbeschränkung

12.1 Liegt ein zurechenbares Versäumnis von 48uur.com vor, ist 48uur.com nur dann zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet, wenn die Vertragspartei 48uur.com innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung des Versäumnisses in Verzug gesetzt hat und 48uur.com dieses Versäumnis anschließend nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen behoben hat. Die Inverzugsetzung muss schriftlich erfolgen und eine so genaue Beschreibung/Begründung des Versäumnisses enthalten, dass 48uur.com in der Lage ist, angemessen zu reagieren.

12.2 Führt die Durchführung des Vertrages durch 48uur.com zu einer Haftung von 48uur.com, ist diese Haftung auf den Gesamtbetrag beschränkt, der im Rahmen des Vertrages in Rechnung gestellt wird, jedoch nur in Bezug auf den von der Vertragspartei erlittenen unmittelbaren Schadens, es sei denn, der Schaden ist die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens 48uur.com.

12.3 48uur.com haftet nicht für Folgeschäden, indirekte Schäden, Betriebsschäden, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Vermögensverluste, Verzögerungsschäden, Zinsverluste, immaterielle Schäden sowie Schäden infolge der Nutzung von Produkten und/oder erbrachten Dienstleistungen oder durchgeführten Arbeiten.

Für einen Verbraucher gilt eine Beschränkung gemäß den Bestimmungen von Artikel 7:24 Absatz 2 BW.

12.4 48uur.com haftet nicht für Schäden und/oder ist nicht zur Wiederherstellung von Schäden verpflichtet, die durch die Nutzung des Produkts entstanden sind. 48uur.com liefert strenge Wartungs- und Gebrauchsanweisungen, die von der Vertragspartei einzuhalten sind. Sämtliche Schäden an Produkten infolge von Tragen und Benutzen sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen (darunter fallen Gebrauchsspuren, Gebrauchsschäden, Sturzschäden, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl, Verlust etc.).

12.5 48uur.com haftet nicht für Schäden, die die Folge sind oder sein können aus einem Handeln oder Unterlassen aufgrund von (unvollständigen und/oder fehlerhaften) Informationen auf der/den Website(s) oder auf verlinkten Websites.

12.6 48uur.com ist nicht verantwortlich und/oder haftbar für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Website und haftet nicht für Störungen oder dafür, dass die Website aus welchem Grund auch immer nicht verfügbar ist.

12.7 48uur.com übernimmt keine Gewähr für die richtige und vollständige Übermittlung des Inhalts von E-Mails, die von und/oder im Namen von 48uur.com versendet werden, noch für deren rechtzeitigen Empfang.

12.8 Sämtliche Ansprüche der Vertragspartei wegen Nichterfüllung durch 48uur.com verfallen, unbeschadet etwaiger kürzerer geltender Fristen, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres, nachdem die Vertragspartei von den Tatsachen, auf die sie ihre Ansprüche stützt, Kenntnis hatte oder vernünftigerweise hätte haben können, schriftlich und begründet bei 48uur.com geltend gemacht werden. Sämtliche Ansprüche der Vertragspartei verfallen in jedem Fall ein Jahr nach Beendigung des Vertrages.

Artikel 13 – Freistellung und Richtigkeit der Informationen

13.1 Die Vertragspartei ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit aller Daten, Informationen, Dokumente und/oder Unterlagen, in welcher Form auch immer, die sie 48uur.com im Rahmen eines Vertrages zur Verfügung stellt, sowie für die Daten, die sie von Dritten erhalten und 48uur.com zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellt hat.

13.2 Die Vertragspartei stellt 48uur.com von jeglicher Haftung frei, die sich aus dem nicht oder nicht rechtzeitigen Erfüllen der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Bereitstellung sämtlicher richtiger, zuverlässiger und vollständiger Daten, Informationen, Dokumente und/oder Unterlagen ergibt.

13.3 Die Vertragspartei stellt 48uur.com von sämtlichen Ansprüchen ihrerseits sowie von ihr eingeschalteter oder unter ihr tätiger Dritter, ebenso wie von Kunden der Vertragspartei frei, die auf dem (nicht rechtzeitigen) Erhalt etwaiger Genehmigungen und/oder Zustimmungen beruhen, die im Rahmen der Durchführung des Vertrages erforderlich sind, einschließlich solcher im Zusammenhang mit geistigen Eigentumsrechten Dritter.

Artikel 14 – Höhere Gewalt

14.1 48uur.com haftet nicht, wenn sie infolge einer Situation höherer Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen kann, noch kann sie zur Erfüllung irgendeiner Verpflichtung verpflichtet werden, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und der auch weder nach dem Gesetz, noch aufgrund einer Rechtshandlung oder nach den im Verkehr geltenden Auffassungen zu ihren Lasten geht.

14.2 Unter höherer Gewalt wird in jedem Fall verstanden, jedoch nicht darauf beschränkt, was diesbezüglich im Gesetz und in der Rechtsprechung vorgesehen ist:
(i) höhere Gewalt bei Zulieferern von 48uur.com,
(ii) die nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen durch Zulieferer, die von der Vertragspartei 48uur.com vorgeschrieben oder empfohlen wurden,
(iii) Mängel an Gegenständen, Geräten, Software oder Materialien Dritter,
(iv) staatliche Maßnahmen,
(v) Stromausfall,
(vi) Störung von Internet-, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen (zum Beispiel durch Cyberkriminalität und Hacking),
(vii) Naturkatastrophen,
(viii) Krieg und terroristische Anschläge,
(ix) allgemeine Transportprobleme,
(x) Streiks im Unternehmen von 48uur.com sowie
(xi) sonstige Situationen, die nach Auffassung von 48uur.com außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.

14.3 48uur.com hat das Recht, sich auch dann auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, erst eintritt, nachdem 48uur.com ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

14.4 Die Parteien können während der Dauer der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne zur Zahlung eines Schadensersatzes an die andere Partei verpflichtet zu sein.

14.5 Soweit 48uur.com zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder diese noch erfüllen kann und dem erfüllten beziehungsweise zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zukommt, ist 48uur.com berechtigt, den bereits erfüllten beziehungsweise zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Die Vertragspartei ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handelt.

Artikel 15 – Gefahrübergang

15.1 Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung des Produkts oder des Mietobjekts, das Gegenstand des Vertrages ist, geht auf die Vertragspartei, sofern es sich um ein Unternehmen handelt, in dem Moment über, in dem die betreffenden Sachen das Lager von 48uur.com verlassen. Für einen Verbraucher gilt, dass die Gefahr übergeht, sobald das Produkt oder das Mietobjekt in die Verfügungsgewalt der Vertragspartei, als Verbraucher, gelangt ist. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn das Produkt oder Mietobjekt an die Lieferadresse der Vertragspartei geliefert wurde.

15.2 Hinsichtlich der Installation oder Montage von Produkten geht die Gefahr auf die Vertragspartei in dem Moment über, in dem die Arbeit bzw. die Produkte nach der Installation durch 48uur.com in die Verfügungsgewalt der Vertragspartei gebracht wurden.

Artikel 16 – Beschwerden

16.1 Ist die Vertragspartei mit dem Produkt oder dem Mietobjekt und/oder der Ausführung des Vertrages durch 48uur.com nicht zufrieden und hat sie Beschwerden, so ist die Vertragspartei verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem jeweiligen Anlass, der zur Beschwerde geführt hat, zu melden, andernfalls erlöschen ihre Rechte. Beschwerden können per E-Mail an info@48uur.com mit dem Betreff „Beschwerde“ gemeldet werden.

16.2 Die Beschwerde muss von der Vertragspartei hinreichend begründet und/oder erläutert sein, damit 48uur.com die Beschwerde bearbeiten kann.

16.3 48uur.com wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Eingang der Beschwerde, inhaltlich auf die Beschwerde reagieren.

16.4 Die Parteien werden in jedem Fall versuchen, gemeinsam zu einer Lösung zu gelangen. Wird die Beschwerde für begründet erachtet, so erfolgt in Absprache mit der Vertragspartei ein kostenloser Austausch gegen dasselbe oder ein gleichwertiges Produkt.

Artikel 17 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten

17.1 Auf jeden Vertrag zwischen 48uur.com und der Vertragspartei findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des (CISG) Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausdrücklich ausgeschlossen.

17.2 48uur.com ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern und wird die Vertragspartei hierüber rechtzeitig informieren.

17.3 Im Falle von Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die niederländische Version maßgeblich.

17.4 Im Falle der Auslegung des Inhalts und des Umfangs dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text entscheidend.

17.5 Alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen 48uur.com und der Vertragspartei entstehen, werden ausschließlich beim zuständigen Gericht Midden-Nederland, Standort Utrecht, entschieden, es sei denn, zwingende Rechtsvorschriften führen zur Zuständigkeit eines anderen Gerichts.

B. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG

Artikel 18 – Lieferung

18.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache zum Zeitpunkt der Bereitstellung gemäß dem Vertrag abzunehmen, auch wenn diese früher oder später als vereinbart angeboten wird. Die Mietsache wird von 48uur.com an dem schriftlich vereinbarten Standort geliefert.

18.2 Verzögert sich der Beginn, die Durchführung oder (Ab)Lieferung des Vertrags dadurch, dass der Mieter beispielsweise nicht oder nicht rechtzeitig alle angeforderten Informationen bereitstellt, unzureichend mitwirkt, die (An)Zahlung nicht rechtzeitig bei 48uur.com eingegangen ist oder durch andere Umstände außerhalb des Einflussbereichs von 48uur.com eine Verzögerung entsteht, so hat 48uur.com Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der (Ab)Lieferfrist. Alle vereinbarten (Ab)Lieferfristen sind niemals verbindliche Fristen. Der Mieter muss 48uur.com schriftlich in Verzug setzen und ihr eine angemessene Frist einräumen, um die Lieferung dennoch zu erbringen. Durch die entstandene Verzögerung hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz.

18.3 Verweigert der Mieter die Abnahme oder unterlässt er es, Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist 48uur.com berechtigt, die Sachen auf Kosten und Risiko des Mieters einzulagern.

18.4 Erfolgt die Lieferung der Mietsache durch 48uur.com oder einen externen Spediteur, ist 48uur.com – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – berechtigt, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden dann gesondert berechnet, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

18.5 Benötigt 48uur.com im Rahmen der Vertragsausführung Daten des Mieters, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem der Mieter alle für die Ausführung erforderlichen Daten 48uur.com zur Verfügung gestellt hat.

18.6 Gibt 48uur.com eine Lieferfrist an, ist diese unverbindlich.

18.7 48uur.com ist berechtigt, die Mietsache in Teillieferungen zu liefern, es sei denn, hiervon wurde im Vertrag abgewichen oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. 48uur.com ist berechtigt, die so gelieferten Teile gesondert in Rechnung zu stellen.

18.8 Etwaige Mängel an der Mietsache oder falsch gelieferte Teile der Mietsache sind innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich an 48uur.com unter info@48uur.nl zu melden. Bei Beschädigung der Mietsache durch unsachgemäße Behandlung durch den Mieter haftet der Mieter für die dadurch entstehende Wertminderung der Mietsache.

18.9 Der Mieter gilt als in gutem Zustand in den Besitz der Mietsache gelangt und ist verpflichtet, diese in gutem Zustand zurückzugeben. Stellt sich bei oder nach der Rückgabe heraus, dass die zurückgegebene Mietsache nicht in gutem Zustand ist, ist der Mieter verpflichtet, die Reparaturkosten und etwaigen weiteren Schaden an 48uur.com zu ersetzen. Der Mieter haftet darüber hinaus jederzeit für alle Schäden an und/oder verursacht durch die Mietsache während aller Transporte, die durch oder im Auftrag des Mieters durchgeführt werden.

Artikel 19 – Mängel

19.1 48uur.com gewährleistet, dass die Mietsache den im Vertrag zwischen den Parteien festgelegten Vereinbarungen entspricht.

19.2 Von dem Mieter gemeldete Mängel an der Mietsache wird 48uur.com innerhalb einer angemessenen Frist beheben, es sei denn, dies ist unmöglich oder die Kosten der Mängelbeseitigung sind für 48uur.com vernünftigerweise unzumutbar. In einem solchen Fall sorgt 48uur.com für den Ersatz der Mietsache.

19.3 Jeder Schaden an und jeder Verlust der Mietsache muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, an 48uur.com gemeldet werden. Sofern vereinbart, übernimmt 48uur.com die weitere Abwicklung des Schadens und/oder die Instandsetzung. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, die Anweisungen von 48uur.com zu befolgen.

19.4 Der Mieter haftet selbst für die nachstehenden Kosten und Schäden und stellt 48uur.com insoweit frei von Ansprüchen:

– Schäden durch den Verlust der Mietsache und/oder der dazugehörigen Dokumente
– Schäden, die aus welchem Grund auch immer nicht von der Versicherungsgesellschaft des Mieters ersetzt werden
– Schäden durch unsorgfältiges Verhalten des Mieters selbst

19.5 Mängel an vom Mieter angebrachten oder übernommenen Veränderungen und Ergänzungen sowie daraus resultierende Mängel der Mietsache und schädliche Folgen für die Mietsache, 48uur.com oder Dritte gelten nicht als Mängel der Mietsache im Sinne von Artikel 7:204 BW und begründen keinerlei Ansprüche des Mieters gegenüber 48uur.com. Für aus diesen Veränderungen oder Ergänzungen resultierende Mängel der Mietsache und schädliche Folgen für die Mietsache, 48uur.com oder Dritte haftet allein der Mieter. Der Mieter stellt 48uur.com insoweit von Ansprüchen Dritter gegenüber 48uur.com frei.

19.6 Versteckte Mängel sind solche Mängel, die der Mieter auch bei sorgfältiger Prüfung der Mietsache nicht entdeckt hat und auch vernünftigerweise nicht hätte entdecken können. Diese sind 48uur.com unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu melden.

Artikel 20 – Garantie bei Vermietung

48uur.com gewährleistet, dass die Mietsache dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, der Gebrauchstauglichkeit und/oder der Zuverlässigkeit sowie den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Artikel 21 – Zahlung und Inkassopolitik bei Vermietung

21.1 Die Zahlung erfolgt alle 4 Wochen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt wurde, über die angegebene Zahlungsmethode. Im Falle verspäteter Zahlung wird eine Vertragsstrafe von 1 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag erhoben, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist.

21.2 Der Mieter kann aus einer im Voraus erstellten Kostenaufstellung keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

21.3 Der Mieter hat die Zahlung auf die vereinbarte Weise ohne Abzüge auf das ihm mitgeteilte Konto und die Angaben von 48uur.com zu leisten. Die Parteien können nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von 48uur.com eine andere Zahlungsfrist vereinbaren.

21.4 Wurde eine regelmäßige Zahlungspflicht des Mieters vereinbart, ist 48uur.com berechtigt, die geltenden Preise und Tarife unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich anzupassen.

21.5 Im Falle des Todes, der Insolvenz, der Pfändung oder der Aussetzung von Zahlungen des Mieters werden die Forderungen von 48uur.com gegenüber dem Mieter sofort fällig. Zudem ist die Mietsache unverzüglich vom Mieter oder im Falle des Todes des Mieters von dessen Erben in den Besitz von 48uur.com zurückzubringen.

21.6 48uur.com ist berechtigt, die vom Mieter geleisteten Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die fälligen Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme und die laufenden Zinsen anzurechnen. 48uur.com kann, ohne in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Mieter eine andere Reihenfolge der Anrechnung vorgibt. 48uur.com kann die vollständige Erfüllung verweigern, wenn mit der Tilgung der Hauptsumme nicht gleichzeitig die fälligen und laufenden Zinsen sowie die Kosten beglichen werden.

21.7 Wenn der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und die vereinbarte Zahlungsfrist von 30 Tagen nicht einhält, erhält er zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen ab dem Datum der Mahnung, um die Zahlungsverpflichtung noch zu erfüllen. In dieser Mahnung wird auch eine Angabe der außergerichtlichen Kosten gemacht. Erfüllt der Mieter seine Verpflichtungen innerhalb dieser Frist nicht, gerät er in Verzug.

21.8 Ab dem Datum des Verzugs ist 48uur.com berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung die gesetzlich anwendbaren Zinsen ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Begleichung sowie die außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 BW zu verlangen, berechnet nach der Staffel aus dem „Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten“ vom 1. Juli 2012.

21.9 Wenn 48uur.com höhere oder zusätzliche Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, hat der Mieter auch diese zu erstatten. Ebenso gehen die entstandenen Gerichts- und Vollstreckungskosten zu Lasten des Mieters.

Artikel 22 – Haftung für Schäden an der Mietsache

22.1 Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, es sei denn, er weist nach, dass weder ihn noch Personen, für die er im Verhältnis zu 48uur.com die Verantwortung und/oder Haftung trägt – hierzu zählen in jedem Fall seine Mitarbeiter –, ein Verschulden am Entstehen dieser Schäden trifft.

22.2 48uur.com haftet nicht für Schäden infolge der Nutzung der Mietsache. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache gemäß der mitgelieferten Bedienungsanleitung und den Anweisungen von 48uur.com zu verwenden.

22.3 48uur.com haftet nicht für Schäden, die beim Mieter durch eine nicht rechtzeitige Bereitstellung der Mietsache entstehen, es sei denn, die verspätete Bereitstellung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von 48uur.com selbst zurückzuführen.

22.4 Entstehen während der Mietzeit Schäden, ist der Mieter verpflichtet, sämtliche Schäden zu ersetzen, sofern diese nicht unter die Garantie fallen und/oder 48uur.com die Schäden nicht kostenlos beheben (lassen) kann.

22.5 Behält der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Vertrages unrechtmäßig in seinem Besitz, kann 48uur.com für die Zeit, in der er die Mietsache zurückhält, eine auf der Mietpreisberechnung basierende Vergütung verlangen.

Artikel 23 – Nutzungsbestimmungen und Pflichten des Mieters

23.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache gemäß ihrer im Vertrag festgelegten Bestimmung ordnungsgemäß und persönlich zu nutzen.

23.2 Der Mieter trägt die eigenständige Verantwortung für die Verwaltung und Nutzung der Mietsache.

23.3 Eine Untervermietung ist untersagt, es sei denn, der Mieter hat von 48uur.com ausdrücklich und schriftlich die Erlaubnis erhalten, die Mietsache an Dritte weiterzuvermieten.

23.4 Im Falle einer Untervermietung haftet der Mieter in gleicher Weise wie für die eigene Nutzung gemäß diesen Bedingungen für die Nutzung durch den Dritten.

23.5 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache so zu nutzen, dass weder gegen geltendes Recht, noch gegen lokale Verordnungen oder sonstige behördliche Vorschriften verstoßen wird und auch nicht die Gefahr entsteht, dass behördliche Genehmigungen oder Ausnahmen widerrufen werden. Der Mieter hat zudem die von Versorgungsunternehmen oder anderen mit der Lieferung bzw. dem Transport von Gas, Wasser, Strom etc. sowie deren Messung betrauten Stellen auferlegten oder noch auferlegenden Anforderungen oder Vorschriften einzuhalten.

23.6 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache so zu nutzen, dass weder für 48uur.com, noch für die Nachbarn des Mieters oder die weitere Umgebung irgendeine Form von Belästigung oder Störung entsteht.

23.7 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache so zu nutzen, dass keinerlei Umweltschäden in irgendeiner Form, beispielsweise durch Emissionen oder durch Boden-, Grundwasser-, Oberflächenwasser- oder Luftverschmutzung, entstehen oder vernünftigerweise entstehen können. Der Mieter ist verpflichtet, ausreichende Vorsorgemaßnahmen dagegen zu treffen. Bei einem Handeln oder Unterlassen entgegen diesen Pflichten ist der Mieter gegenüber 48uur.com und Dritten verpflichtet, eine rechtzeitige, ordnungsgemäße und vollständige Beseitigung vorzunehmen. Außerdem haftet der Mieter gegenüber 48uur.com und Dritten für sämtliche durch die Verunreinigung entstandenen Schäden, einschließlich der Kosten einer möglichen Beseitigung durch Dritte wie Behörden oder 48uur.com, ungeachtet der eigenen Verpflichtung des Mieters zur Beseitigung gemäß Vertrag.

23.8 Der Mieter trägt die eigenständige Verantwortung für das Vorliegen der für die vereinbarte Nutzung der Mietsache erforderlichen Genehmigungen und/oder Ausnahmegenehmigungen. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung geht zu Lasten und auf Risiko des Mieters und berechtigt nicht zur Auflösung des Vertrages.

23.9 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Mietzeit gegen Diebstahl, Zerstörung und Brand zu versichern.

23.10 Der Mieter ist verpflichtet, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an, in oder durch die Mietsache infolge von Frost, Niederschlag, Sturm, sonstigen Witterungseinflüssen, Kurzschluss, Brand, Leckage etc. zu ergreifen.

23.11 Dem Mieter ist es untersagt, die Einrichtung oder Beschaffenheit der Mietsache ganz oder teilweise zu verändern oder etwas hinzuzufügen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von 48uur.com. 48uur.com ist nur verpflichtet, dieser Zustimmung zuzustimmen, wenn die Veränderungen für eine zweckmäßige Nutzung der Mietsache erforderlich sind. 48uur.com ist berechtigt, an die Zustimmung Bedingungen zu knüpfen oder Auflagen zu erteilen, einschließlich einer möglichen Erhöhung des Mietpreises, falls die Veränderungen oder Ergänzungen hierzu einen angemessenen Anlass geben.

23.12 Vom Mieter vorgenommene oder übernommene Veränderungen und Ergänzungen gehören nicht zur Mietsache und müssen vor oder bei Beendigung des Vertrages vom Mieter rückgängig gemacht oder entfernt werden, es sei denn, die Parteien haben bei oder nach der schriftlichen Zustimmung von 48uur.com ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

23.13 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit sauber und vertragsgemäß an 48uur.com zurückzugeben.

23.14 Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Vergütung wegen ungerechtfertigter Bereicherung von 48uur.com oder Dritten im Zusammenhang mit vom Mieter vorgenommenen oder übernommenen Veränderungen oder Ergänzungen der Mietsache, die bei oder nach Vertragsende aus welchem Grund auch immer nicht rückgängig gemacht oder entfernt wurden, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

23.15 Der Mieter ist verpflichtet, alle von 48uur.com angeforderten Informationen sowie relevante Anlagen und begleitende Daten rechtzeitig und/oder vor Beginn der Mietzeit in der gewünschten Form bereitzustellen, um eine ordnungsgemäße und zweckmäßige Durchführung des Vertrages zu ermöglichen. Unterbleibt dies, kann es dazu führen, dass 48uur.com den Vertrag nicht vollständig erfüllen kann. Die Folgen einer solchen Situation gehen stets zu Lasten und auf Risiko des Mieters.

23.16 48uur.com ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Informationen zu überprüfen oder den Mieter über Änderungen dieser Informationen im Laufe der Zeit zu informieren, noch ist 48uur.com verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr für Dritte erstellten und/oder an Dritte übermittelten Informationen im Rahmen des Vertrages.

23.17 48uur.com kann, wenn dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist, zusätzliche Informationen anfordern. Erfolgt die rechtzeitige Bereitstellung dieser Informationen durch den Mieter nicht, ist 48uur.com berechtigt, die Durchführung des Vertrages auszusetzen, bis die Informationen vorliegen, ohne dass sie gegenüber dem Mieter zu irgendeiner Form von Schadensersatz verpflichtet ist. Im Falle geänderter Umstände ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Bekanntwerden der Änderung, 48uur.com mitzuteilen.

23.18 Nach der Installation/Übergabe des Kameramastes ist es dem Mieter nicht gestattet, die Masten zu versetzen. Sollte dies dennoch geschehen oder notwendig sein, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter zu melden; hierdurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Artikel 24 – Pflichten von 48uur.com

24.1 48uur.com wird den Vertrag nach bestem Wissen und Können ausführen und ist verpflichtet, dem Mieter die Mietsache in dem Umfang zur Verfügung zu stellen, wie es für die vereinbarte Nutzung erforderlich ist.

24.2 48uur.com wird die Mietsache in einem guten Erhaltungszustand und ohne für einen Sachverständigen erkennbare Mängel übergeben, es sei denn und/oder soweit Instandhaltungsmängel und/oder andere Mängel angegeben wurden, die dem Mieter somit im Voraus bekannt sind und von diesem akzeptiert werden.

24.3 Soweit eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages dies erfordert, ist 48uur.com berechtigt, bestimmte Arbeiten nach eigenem Ermessen durch Dritte ausführen zu lassen.

Artikel 25 – Wartung

25.1 Während der Mietdauer führt 48uur.com, sofern dies schriftlich vereinbart wurde, gegen Vergütung Wartungsarbeiten durch. Diese beinhalten die zweiwöchentliche Kontrolle der Mietsache auf ordnungsgemäße Funktion, einschließlich der Aufnahmen, sowie gegebenenfalls die Anpassung oder Reparatur der Mietsache aufgrund einer Fehlfunktion des Produkts und/oder geänderter Umstände.

25.2 Werden während eines Wartungstermins Mängel festgestellt, so werden diese von 48uur.com oder einem von 48uur.com beauftragten Dritten behoben. Ist eine Reparatur nicht möglich, ist 48uur.com berechtigt, die Mietsache zu ersetzen.

25.3 Wartungs- und Reparaturarbeiten werden ausschließlich durch 48uur.com oder einen von 48uur.com beauftragten Dritten ausgeführt. Der Mieter ist jederzeit selbst verantwortlich für den ordnungsgemäßen und sorgfältigen Gebrauch der Mietsache und hat sich jeglicher unsachgemäßer oder zweckwidriger Nutzung zu enthalten. Ebenso ist es untersagt, ohne schriftliche Zustimmung von 48uur.com Änderungen vorzunehmen, die Mietsache für nicht vorgesehene Zwecke zu verwenden, sie außergewöhnlichen Bedingungen auszusetzen oder sie entgegen den Anweisungen von 48uur.com zu behandeln.

25.4 48uur.com ist nicht verpflichtet, Wartungs-, Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten an vom Mieter vorgenommenen oder übernommenen Änderungen und Ergänzungen durchzuführen.

Artikel 26 – Vorzeitige Beendigung des Mietvertrages

26.1 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages, ohne dass dem Mieter ein zurechenbares Verschulden anzulasten ist, hat der Mieter die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten von 48uur.com zum vereinbarten (Stunden-)Satz zu erstatten. Die Stundenaufzeichnung von 48uur.com ist hierbei maßgeblich.

26.2 Mit Beendigung der Mietdauer verliert der Mieter unverzüglich das Recht zur Nutzung der Mietsache.

C. BESONDERE BESTIMMUNGEN BETREFFEND DEN KAUF

Artikel 27 – Produktlieferung

27.1 Wenn der Beginn, die Fortführung oder die (Ab-)Lieferung des Vertrages verzögert wird, weil der Käufer beispielsweise nicht oder nicht rechtzeitig alle angeforderten Informationen bereitgestellt hat, nicht ausreichend mitwirkt, die (An-)Zahlung nicht rechtzeitig bei 48uur.com eingegangen ist oder durch andere Umstände außerhalb des Einflussbereichs von 48uur.com eine Verzögerung eintritt, hat 48uur.com das Recht auf eine angemessene Verlängerung der (Ab-)Lieferfrist. Alle vereinbarten (Ab-)Lieferfristen sind niemals verbindliche Fristen. Der Käufer muss 48uur.com schriftlich in Verzug setzen und ihr eine angemessene Frist einräumen, um dennoch liefern zu können. Durch die entstandene Verzögerung hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz.

27.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte zu dem Zeitpunkt abzunehmen, an dem sie ihm gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden, auch wenn diese ihm früher oder später als vereinbart angeboten werden.

27.3 Verweigert der Käufer die Abnahme oder unterlässt er es, die für die Lieferung notwendigen Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, ist 48uur.com berechtigt, die Produkte auf Kosten und Risiko des Käufers einzulagern.

27.4 Werden die Produkte durch 48uur.com oder einen externen Frachtführer transportiert, ist 48uur.com berechtigt, Transportkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden gesondert fakturiert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

27.5 Benötigt 48uur.com im Rahmen der Vertragserfüllung Informationen vom Käufer, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem der Käufer alle für die Ausführung erforderlichen Informationen 48uur.com zur Verfügung gestellt hat.

27.6 Gibt 48uur.com eine Lieferfrist an, so ist diese lediglich indikativ. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferfristen. Bei einer Lieferung außerhalb der Niederlande muss der Käufer zudem den vollständigen Betrag an 48uur.com bezahlt haben, bevor die Produkte in den Versand gehen und geliefert werden.

27.7 48uur.com ist berechtigt, die Produkte in Teillieferungen zu liefern, es sei denn, hiervon wurde im Vertrag abgewichen oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. 48uur.com ist berechtigt, die jeweils gelieferten Produkte gesondert in Rechnung zu stellen.

27.8 Lieferungen erfolgen nur, wenn alle Rechnungen beglichen sind, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 48uur.com behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn begründete Befürchtungen hinsichtlich einer Nichtzahlung bestehen.

Artikel 28 – Verpackung und Lieferung

28.1 48uur.com verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die zu liefernden Produkte ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie bei normalem Transport ihr Ziel in gutem Zustand erreichen.

28.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen alle Lieferungen einschließlich Mehrwertsteuer (MwSt.), einschließlich Verpackung und Verpackungsmaterial sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsabgabe.

28.3 Die Annahme von Produkten ohne Vorbehalte oder Bemerkungen auf dem Frachtbrief oder dem Empfangsschein gilt als Nachweis dafür, dass sich die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in einwandfreiem Zustand befand.

Artikel 29 – Untersuchung, Reklamationen

29.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der (Ab-)Lieferung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt zu untersuchen, jedoch nur in dem Umfang auszupacken oder zu verwenden, wie es erforderlich ist, um beurteilen zu können, ob er das/die Produkt(e) behält. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob die Qualität und Quantität des Gelieferten mit dem Vertrag übereinstimmt und ob das/die Produkt(e) den Anforderungen entspricht/entsprechen, die im normalen (Handels-)Verkehr daran gestellt werden.

29.2 Etwaige sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich an 48uur.com unter info@48uur.com zu melden. Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Lieferung zu melden, andernfalls erlöschen sämtliche Ansprüche. Bei Beschädigung des/der Produkte(s) durch unsachgemäße Handhabung durch den Käufer selbst, haftet der Käufer für eine etwaige Wertminderung des/der Produkte(s).

29.3 Erfolgt die Reklamation gemäß dem vorigen Absatz rechtzeitig, bleibt der Käufer dennoch zur Zahlung des/der Produkte(s) verpflichtet. Möchte der Käufer mangelhafte Produkte zurücksenden, so erfolgt dies ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von 48uur.com und in der von 48uur.com angegebenen Weise.

29.4 Produkte mit einer Versiegelung oder Produkte, die auf Bestellung gefertigt werden, können vom Käufer nicht zurückgesendet werden.

29.5 Rücksendungen sind vom Käufer unter folgenden Bedingungen vorzunehmen:

  • Das Produkt muss erneut mit Schutz- und Sicherungsmaterialien versehen sein.
  • Das/die Produkt(e) muss/müssen sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden, einschließlich der Funktionsfähigkeit, sowie eventueller Anpassungen oder Reparaturen aufgrund fehlerhafter Funktion oder geänderter Umstände. 48uur.com wird den Käufer über alle Umstände informieren, die Einfluss auf (die Verfügbarkeit) der Wartung haben können.
  • Die Verpackung muss sauber und original sein.

Kommt der Käufer diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig ordnungsgemäß nach, ist 48uur.com berechtigt, die Kosten für Wiederherstellung und/oder Reinigung mit einem dem Käufer zu erstattenden (Rest-)Betrag des Kaufpreises zu verrechnen.

29.6 48uur.com ist berechtigt, vor einer Rückerstattung eine Untersuchung hinsichtlich der Echtheit und des Zustands der zurückgesendeten Produkte durchzuführen.

29.7 Rückerstattungen an den Käufer werden so schnell wie möglich bearbeitet, können jedoch spätestens 14 Tage nach Eingang der Rücktrittserklärung des Käufers erfolgen. Die Rückerstattung erfolgt auf das zuvor angegebene Bankkonto.

29.8 Macht der Käufer von seinem Reklamationsrecht Gebrauch, so hat er, sofern er Unternehmer ist, weder das Recht, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen, noch offene Rechnungen zu verrechnen.

29.9 Liegt eine unvollständige Lieferung vor und/oder fehlt eines oder mehrere Produkte und ist dies auf 48uur.com zurückzuführen, so wird 48uur.com auf Antrag des Käufers das/die fehlende(n) Produkt(e) nachsenden oder die restliche Bestellung stornieren. Die Empfangsbestätigung der Produkte ist dabei maßgeblich. Ein vom Käufer erlittenen Schaden aufgrund des (abweichenden) Umfangs der Lieferung kann nicht gegenüber 48uur.com geltend gemacht werden.

Artikel 30 – Wartung

30.1 Soweit dies schriftlich in einem Vertrag vereinbart wurde, führt 48uur.com Wartungsarbeiten durch. Der Umfang der Wartungsverpflichtung umfasst die zweiwöchentliche Kontrolle der ordnungsgemäßen Funktion des/der Produkt(e), einschließlich der Aufzeichnungen, sowie die Anpassung des/der Produkt(e) aufgrund fehlerhafter Funktion und/oder geänderter Umstände. 48uur.com wird den Käufer über alle Umstände informieren, die Einfluss auf (die Verfügbarkeit) der Wartung haben können.

30.2 Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Mängel, Fehler oder sonstige Defekte schriftlich an 48uur.com zu melden, woraufhin 48uur.com gemäß ihren üblichen Verfahren die Mängel so schnell wie möglich und nach bestem Können beheben und/oder Verbesserungen vornehmen wird. Falls erforderlich, ist 48uur.com berechtigt, zunächst vorläufige Lösungen bereitzustellen, woraufhin in Abstimmung mit dem Käufer eine dauerhafte Lösung entwickelt und umgesetzt werden kann.

30.3 Der Käufer ist verpflichtet, auf erstes Verlangen seine Mitwirkung zu leisten, um 48uur.com die Durchführung der Wartung zu ermöglichen.

Artikel 31 – Zahlung und Inkassopolitik beim Kauf

31.1 Die Zahlung erfolgt teilweise im Voraus, teilweise nach Lieferung des Produkts, sofern nicht anders vereinbart, und in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt wurde, über die angegebene Zahlungsmethode.

31.2 Bei Lieferungen außerhalb der Niederlande muss der gesamte Rechnungsbetrag vor dem Transport und der Lieferung der Produkte durch den Käufer beglichen sein.

31.3 Der Käufer kann aus einem vorab erteilten Kostenvoranschlag keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

31.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Zahlung in einer Summe auf das ihm mitgeteilte Konto und die Daten von 48uur.com zu leisten. Abweichende Zahlungsfristen können die Parteien nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von 48uur.com vereinbaren.

31.5 Wurde eine periodische Zahlungsverpflichtung des Käufers vereinbart, ist 48uur.com berechtigt, die geltenden Preise und Tarife schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten anzupassen.

31.6 Im Falle der Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen von 48uur.com gegenüber dem Käufer sofort fällig.

31.7 48uur.com ist berechtigt, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst auf die Kosten, sodann auf die fälligen Zinsen und zuletzt auf die Hauptsumme und die laufenden Zinsen anzurechnen. 48uur.com kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge der Anrechnung bestimmt. 48uur.com kann die vollständige Tilgung der Hauptsumme gegen endgültige Entlastung verweigern, wenn dabei nicht auch die fälligen und laufenden Zinsen sowie die Kosten bezahlt werden.

31.8 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach und hat er seiner Verpflichtung nicht innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist von 30 Tagen nachgekommen, befindet sich der Käufer, sofern es sich um ein Unternehmen handelt, ohne jegliche Mahnung im Verzug. Im Falle verspäteter Zahlung wird eine Vertragsstrafe von 1 % pro Monat auf den offenen Betrag erhoben, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist. Der Käufer, sofern er ein Verbraucher ist, erhält zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 30 Tagen ab dem Datum der Mahnung, um seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen, einschließlich einer Angabe der außergerichtlichen Kosten. Kommt der Käufer, sofern er ein Verbraucher ist, innerhalb dieser Frist seinen Verpflichtungen nicht nach, gerät er in Verzug.

31.9 Ab dem Datum des Verzugs hat 48uur.com ohne weitere Mahnung Anspruch auf die gesetzlichen (Handels-)Zinsen ab dem ersten Verzugstag bis zur vollständigen Erfüllung sowie auf Ersatz der außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 BW, berechnet nach der Staffel der Verordnung über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten vom 1. Juli 2012.

31.10 Hat 48uur.com höhere oder zusätzliche Kosten, die vernünftigerweise notwendig sind, gemacht, so sind diese Kosten ebenfalls erstattungsfähig. Auch die entstandenen Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen zu Lasten des Käufers.

Artikel 32 – Eigentumsvorbehalt

32.1 Alle von 48uur.com gelieferten Produkte bleiben Eigentum von 48uur.com, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus sämtlichen mit 48uur.com geschlossenen Verträgen erfüllt hat.

32.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten, solange das Eigentum noch nicht vollständig übergegangen ist.

32.3 Falls Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte Pfändungen vornehmen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, 48uur.com so schnell wie vernünftigerweise zu erwarten ist darüber zu informieren.

32.4 Für den Fall, dass 48uur.com ihre in diesem Artikel bezeichneten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer bereits jetzt die bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung und Vollmacht an 48uur.com oder von dieser beauftragte Dritte, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von 48uur.com befindet, und die Produkte wieder an sich zu nehmen.

32.5 48uur.com hat das Recht, das vom Käufer erworbene Produkt/die erworbenen Produkte zurückhalten, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) nachgekommen ist, auch wenn eine Verpflichtung zur Übertragung oder Herausgabe durch 48uur.com besteht. Sobald der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat, wird sich 48uur.com bemühen, das/die erworbene(n) Produkt(e) so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 20 Werktagen, an den Käufer zu liefern.

32.6 Kosten und sonstige (Folge-)Schäden infolge die Einbehaltung der erworbenen Produkte gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers und sind auf erstes Verlangen von 48uur.com durch den Käufer zu erstatten.

Artikel 33 – Garantie

33.1 48uur.com gewährleistet, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, der Verwendbarkeit und/oder Tauglichkeit sowie den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen/Vorschriften entsprechen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die zu liefernden Produkte für die Verwendung im Ausland bestimmt sind. In diesem Fall hat sich der Käufer selbst vorab zu vergewissern, dass die Produkte den entsprechenden ausländischen gesetzlichen Bestimmungen/Vorschriften entsprechen, und stellt 48uur.com diesbezüglich von jeder Haftung frei.

33.2 Produktgarantien gehen niemals über das hinaus, was vom Hersteller gewährt wird oder ausdrücklich vereinbart wurde. Im Falle von Widersprüchen hat die vom Hersteller gewährte Garantie Vorrang. 48uur.com übernimmt keinerlei Garantie für Verkauf und/oder Installation im Ausland. Die Garantiezeit für Produkte beträgt 60 Monate für Axis-Produkte und 12 Monate für andere Produkte, sofern im Vertrag keine andere Garantiefrist vereinbart wurde. Die Garantie fällt in den Verantwortungsbereich des Herstellers/Produzenten. Die Garantiefrist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem 48uur.com die Bestellung bei ihren Lieferanten aufgibt. 48uur.com ist lediglich dafür verantwortlich, dass die Eigenschaften des Produkts vorhanden sind, die der Käufer vernünftigerweise erwarten darf. Elektronische Geräte müssen jährlich nach NEN-Normen geprüft werden, andernfalls erlischt die Garantie.

33.3 48uur.com führt die Arbeiten gemäß den in der Branche geltenden Normen aus. Soweit dabei eine Garantie gegeben wurde, ist diese auf das ausdrücklich und schriftlich Vereinbarte beschränkt und nur insoweit gültig, wie die Garantie von den Lieferanten gewährt wurde. Während der Garantiezeit gewährleistet 48uur.com eine einwandfreie und branchenübliche Qualität der gelieferten Produkte bzw. Leistungen.

33.4 Der Käufer kann sich nur dann auf die von 48uur.com gewährte Garantie berufen, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

33.5 Macht der Käufer zu Recht von einer vereinbarten Garantie Gebrauch, ist 48uur.com verpflichtet, eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Austausch der gelieferten Produkte durchzuführen. Im Falle zusätzlicher Schäden gelten die entsprechenden Bestimmungen zur Haftung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

33.6 Die Garantie erlischt:
(i) sobald die Garantiefrist abgelaufen ist;
(ii) sobald der Käufer gegenüber 48uur.com in Verzug ist;
(iii) wenn der Käufer selbst Reparatur- und/oder Installationsarbeiten durchgeführt oder durch Dritte durchführen lassen hat;
(iv) im Falle von Einwirkung außergewöhnlicher Umstände oder Gebrauch entgegen den Gebrauchsvorschriften;
(v) wenn der Käufer andere als die von 48uur.com und/oder dem Hersteller vorgeschriebenen Produkte verwendet hat;
(vi) bei überdurchschnittlicher Abnutzung oder Abnutzung infolge außergewöhnlicher Nutzung;
(vii) wenn der Käufer die erforderlichen Prüfungen nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lässt.

Von den vorstehend genannten Garantiebedingungen ausgenommen sind die Kosten von 48uur.com für Parkgebühren, Maut- und Fährkosten.

D. BESONDERE BESTIMMUNGEN BEI INSTALLATION DURCH 48UUR.COM

Artikel 34 – Installationsarbeiten

34.1 Wurde im Vertrag die Durchführung von Installationsarbeiten vereinbart, wird sich 48uur.com bemühen, die Installation mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, wie vernünftigerweise verlangt werden darf. Sämtliche Arbeiten werden auf Grundlage einer Dienstverpflichtung ausgeführt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich ein detailliert beschriebenes Ergebnis vereinbart. In keinem Fall gewährleistet 48uur.com, dass die ausgeführten Arbeiten und/oder gelieferten Produkte für den vom Vertragspartner beabsichtigten Zweck geeignet sind.

34.2 48uur.com führt keine (baulichen) Anpassungen an Wasser-, Abwasser- oder Elektroinstallationen durch.

34.3 Sämtliche Anweisungen, Hinweise, Ratschläge und mehr gelten mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners erteilt, wenn diese von Mitarbeitern und/oder Subunternehmer des Vertragspartners und/oder von diesem beauftragten Dritten gegeben werden. Schäden infolge unbefugter oder außerhalb des Auftragsumfangs erteilter Anweisungen gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Vertragspartners.

34.4 48uur.com ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen.

34.5 Der Umfang der Arbeiten erstreckt sich nur auf das, was ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde und/oder gegebenenfalls in der Störungsmeldung enthalten ist. 48uur.com wird den Vertragspartner über alle Umstände informieren, die Einfluss auf (die Verfügbarkeit) der Wartung haben können.

34.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet sicherzustellen, dass:

  • alle für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen (einschließlich Plänen, Zeichnungen, Übersichten, Modellen, Anschlüssen, KLIC-Meldung u. a.) rechtzeitig und in der von 48uur.com gewünschten Form zur Verfügung gestellt werden;
  • 48uur.com am vereinbarten Datum und zu den vereinbarten Zeiten Zugang zum Standort erhält, wobei dieser Standort den geltenden gesetzlichen (Sicherheits-)Bestimmungen und Arbeitsbedingungen (gegebenenfalls gemäß Tarifvertrag) entspricht. Andernfalls ist 48uur.com berechtigt, die Arbeiten auszusetzen, bis diese Anforderungen erfüllt sind, ohne zur Zahlung von (Verzugs-)Schäden verpflichtet zu sein;
  • die vom Vertragspartner beauftragten Dritten ihre Arbeiten und/oder Lieferungen so erbringen, dass 48uur.com bei der Durchführung des Vertrags bzw. der Arbeiten keine Verzögerungen oder Behinderungen erfährt;
  • 48uur.com rechtzeitig über ausreichende Möglichkeiten für Anlieferung, Lagerung und/oder Abtransport von Materialien und/oder Hilfsmitteln verfügt;
  • sich der Standort in einem Zustand befindet, der es 48uur.com ermöglicht, ihre Arbeiten ungehindert durchzuführen bzw. fortzusetzen. Hierunter fällt insbesondere, dass für die Aufstellung von Masten ein ebener und stabiler Untergrund vorhanden ist;
  • 48uur.com am Standort über Anschlussmöglichkeiten für Strom verfügt. Die Kosten hierfür trägt der Vertragspartner. Arbeitsausfälle infolge von Stromausfällen gehen ebenfalls zu Lasten des Vertragspartners;
  • 48uur.com die Kunden bei einem Stromausfall und/oder einer zu niedrigen Spannung der Stromversorgung warnt. Sollte ein Kunde während einer Mietperiode mehr als 3 Mal den Akkustand des Kameramasts unter 70 % sinken lassen, ist 48uur.com berechtigt, hierfür eine Vergütung in Höhe des Ersatzes des Akkus in Rechnung zu stellen;
  • der Standort über ausreichende Einrichtungen zur ordnungsgemäßen und vollständigen Entsorgung von Abfällen verfügt;
  • der Standort (soweit möglich) über einen geeigneten Raum verfügt, in dem Werkzeuge, Maschinen, Materialien und mehr von 48uur.com gelagert werden können, ohne dass eine Beschädigung oder ein Diebstahl dieser Gegenstände erfolgen kann. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung gehen die Kosten zu Lasten des Vertragspartners;
  • am Standort die sonstigen von 48uur.com vernünftigerweise gewünschten Einrichtungen vorhanden sind, ohne dass hierfür (zusätzliche) Kosten bei 48uur.com anfallen;
  • der Mieter vor der Installation eine KLIC-Meldung durchführt und diese gegebenenfalls mit 48uur.com teilt. Zudem ist der Mieter verpflichtet sicherzustellen, dass die Masten auf einem stabilen, ebenen Untergrund aufgestellt werden können.

34.7 Erfüllt der Vertragspartner die in diesem Artikel genannten Verpflichtungen nicht rechtzeitig, ist 48uur.com berechtigt, die Durchführung des Vertrags auszusetzen, bis der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten und/oder die Kosten für zusätzliche Arbeiten bzw. sonstige daraus resultierende Folgen gehen zu Lasten und auf Risiko des Vertragspartners.

34.8 Erfüllt der Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht und verzichtet 48uur.com darauf, sofort Erfüllung zu verlangen, berührt dies nicht das Recht von 48uur.com, zu einem späteren Zeitpunkt dennoch Erfüllung zu verlangen.

34.9 Bei einer Stornierung durch den Vertragspartner weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin schuldet der Vertragspartner die Kosten für die von 48uur.com beauftragten Mitarbeiter sowie eine angemessene Entschädigung für die Ausfallzeiten von 48uur.com.

Artikel 35 – Abnahme der Installation

35.1 Wird der Beginn, der Fortschritt oder die (Ab-)Lieferung der Arbeiten verzögert, weil der Käufer beispielsweise die angeforderten Informationen nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt hat, unzureichend mitwirkt, die (An-)Zahlung nicht rechtzeitig bei 48uur.com eingegangen ist oder andere Umstände vorliegen, die zu Lasten und auf Risiko des Käufers gehen, hat 48uur.com Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der (Ab-)Lieferfrist. Alle vereinbarten (Ab-)Lieferfristen sind niemals verbindliche Fristen.

35.2 Sämtliche Schäden und zusätzliche Kosten infolge einer Verzögerung aus den in Absatz 1 genannten Gründen gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers und können von 48uur.com dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

35.3 48uur.com bemüht sich, die Arbeiten innerhalb der vereinbarten Frist zu realisieren, soweit dies vernünftigerweise von ihr verlangt werden kann.

35.4 Wird auf Arbeitstage Bezug genommen, so sind darunter alle (arbeitstäglichen) Kalendertage mit Ausnahme der anerkannten nationalen Feiertage und Wochenenden zu verstehen.

35.5 Der Käufer trägt die eigenständige Verantwortung für die Verwaltung, Nutzung und Wartung der von 48uur.com erstellten und/oder (ab-)gelieferten Produkte.

35.6 Hat 48uur.com angezeigt, dass die Arbeiten zur Abnahme bereitstehen (die Arbeiten abgeschlossen sind), und prüft der Käufer die Arbeiten nicht innerhalb einer angemessenen Frist und nimmt sie – sei es vorbehaltlich oder vorbehaltlos – nicht an, oder nimmt sie in Gebrauch, bearbeitet oder lässt sie bearbeiten, so gilt der Käufer als stillschweigend mit der Abnahme einverstanden. Geringfügige Mängel, die während der Wartungsfrist behoben werden können, stellen keinen Grund dar, die Abnahme der Arbeiten zu verweigern, sofern diese die Ingebrauchnahme nicht verhindern. Nach der Abnahme gelten die Arbeiten als übergeben.

35.7 Nach der Abnahme gehen die Arbeiten in die Verantwortung des Käufers über. Folglich bleibt er zur Zahlung des Preises verpflichtet, unabhängig durch Hinfälligkeit oder Verschlechterung der Arbeiten durch eine Ursache, die 48uur.com nicht zuzurechnen ist.

35.8 48uur.com haftet nicht für Mängel, die der Käufer zum Zeitpunkt der Abnahme vernünftigerweise hätte erkennen können, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens 48uur.com vor.

Artikel 36 – Mehr- und Minderarbeit sowie Änderungen

36.1 Stellt sich während der Ausführung der Arbeiten heraus, dass der Vertrag angepasst und/oder ergänzt werden muss oder (auf Wunsch des Käufers) zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, um das vom Käufer gewünschte Ergebnis zu erreichen, ist der Käufer verpflichtet, diese zusätzlichen Arbeiten gemäß dem vereinbarten (Stunden-)Satz sowie zusätzlichen Materialkosten zu vergüten. 48uur.com ist nicht verpflichtet, diesem Antrag nachzukommen, und kann vom Käufer verlangen, dass hierfür ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen wird.

36.2 Wurde ein Festpreis für die Arbeiten vereinbart, informiert 48uur.com den Käufer über die zusätzlichen Kosten bzw. die finanziellen Konsequenzen der Mehrarbeit.

36.3 Wurde für die Ausführung bestimmter Arbeiten ein Festpreis vereinbart und führt die Ausführung dieser Arbeiten zu zusätzlichen Tätigkeiten, die vernünftigerweise nicht als im Festpreis enthalten angesehen werden können, oder muss der Preis aufgrund von vom Käufer gelieferten unrichtigen Angaben, die für die Preisbestimmung von Bedeutung sind, erhöht werden (es sei denn, 48uur.com hätte die Unrichtigkeit der Angaben vor der Preisfeststellung erkennen müssen), so ist 48uur.com berechtigt, diese Kosten nach Rücksprache mit dem Käufer dem Käufer in Rechnung zu stellen. Ist der Käufer oder ein dazu bevollmächtigter Mitarbeiter des Käufers nicht vor Ort anwesend, ist 48uur.com berechtigt, entweder ihre Arbeiten auszusetzen oder nach ihrer fachlichen Einschätzung notwendige Arbeiten durchzuführen, deren Kosten zu Lasten und auf Risiko des Käufers gehen.

36.4 Im Falle verborgener Mängel am Standort, an dem die Arbeiten auszuführen sind, oder sonstiger unvorhergesehener Umstände ist 48uur.com berechtigt, hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, sofern diese Umstände zu zusätzlichen Arbeiten führen.

36.5 Preisänderungen infolge einer Änderung des Vertrags oder aufgrund von Gesetzen und Vorschriften sind vom Käufer zu tragen.

Artikel 37 – Beschränkung der Haftung in Bezug auf Installationsarbeiten

37.1 Weist die Arbeit nach der Abnahme Mängel auf, für die 48uur.com haftbar ist (sich herausgestellt hat), so ist 48uur.com die Möglichkeit zu geben, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, unbeschadet der Haftung für Schäden infolge der mangelhaften Abnahme, es sei denn, die Kosten der Nachbesserung stünden in keinem Verhältnis zum Interesse des Käufers an Nachbesserung anstelle von Schadensersatz. 48uur.com haftet in keinem Fall für Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsstillstand.

37.2 Im Falle von Maßangaben haftet 48uur.com nicht für Schäden infolge fehlerhafter Maßangaben, einschließlich der Bestellung falscher Materialien und/oder Materialfehler sowie Fehler bei (Ein-)Messungen.

37.3 Wenn die (Folgen einer) mangelhaften Ausführung der Arbeiten auf Mängel oder die Untauglichkeit von vom Käufer gelieferten Gegenständen zurückzuführen sind, trägt der Käufer die Folgen, es sei denn, 48uur.com hat ihre Warnpflicht verletzt oder ist in Bezug auf diese Mängel anderweitig an Fachkunde oder Sorgfalt mangelhaft gewesen. 48uur.com haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch die vorzeitige Inbetriebnahme eines Teils oder der gesamten Arbeiten durch den Käufer entstehen.

37.4 Der Käufer haftet für Schäden an den Arbeiten infolge von durch ihn oder in seinem Auftrag durch Dritte ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen. Auch Schäden, die aus der Verwendung von vom Käufer vorgeschriebenen Materialien und/oder der Ausführung eines vom Käufer stammenden Entwurfs resultieren, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Käufers.

37.5 Der Käufer haftet ferner für Verlust und/oder Diebstahl von und/oder Schäden an den Sachen, Werkzeugen, Materialien und mehr, die 48uur.com im Rahmen der Vertragserfüllung während der Ausführung der Arbeiten beim Käufer verwendet und/oder eingelagert hat, einschließlich Schäden, die durch Mängel, Defekte und weiteres am Arbeitsort verursacht werden.

37.6 Stellt sich nach Abschluss des Vertrags heraus, dass der Standort oder die Arbeiten verunreinigt sind, z. B. mit Asbest, oder entstehen bei den Arbeiten verunreinigte Materialien, so haftet der Käufer für die sich daraus ergebenden Folgen für die Ausführung der Arbeiten.

Artikel 38 – Genehmigungen, Freistellung

38.1 Der Käufer ist verantwortlich für den Erhalt aller möglicherweise erforderlichen (Umwelt-)Genehmigungen. Der Käufer stellt 48uur.com von allen Ansprüchen frei, die sich aus dem Fehlen von (Umwelt-)Genehmigungen ergeben.

38.2 Stellt der Käufer 48uur.com elektronische Dateien, Software oder Datenträger zur Verfügung, garantiert der Käufer, dass diese frei von Viren und Defekten sind.

38.3 Der Käufer stellt 48uur.com ferner von allen Schäden, Bußgeldern, (Zwangs-)Geldern, Forderungen und anderen Maßnahmen frei.

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